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Das Ende der Hexenverfolgungen


Höhepunkte der Hexenverfolgung

Der Hexenwahn erreichte seinen Höhepunkt in den Jahren von 1620- 1640. Dies steht im Zusammenhang mit dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648), der durch seinen gewalttätigen und langjährigen Verlauf zu einer Brutalisierung des Volkes führte und so eine gesenkte Hemmschwelle gegenüber Malefizprozessen gegen vermeintliche Hexen bewirkte.
Die Kriegshandlungen zwangen die Landesherren, ihr Augenmerk auf das Militär zu richten und so vernachlässigten sie oftmals ihre Aufsicht über die Justiz in ihrem Herrschaftsbereich.
Dort, wo der Hexenwahn im 15. Jahrhundert seinen Ausgang nahm, nämlich in Frankreich und Norditalien, lagen auch weiterhin die Zentren fanatischer Verfolgungen. Von hier aus verbreitete sich die Bewegung nach Norden Richtung Deutschland und strahlte von hier aus auf die europäischen Nachbarländer aus. So wurde Deutschland zum Kernland des frommen Wahns. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts kam es an den Flüssen Rhein, Main und Mosel zu Verfolgungen ungeahnten Ausmaßes: Die Bischöfe von Bamberg, Würzburg und Köln hatten den Entschluß gefasst, die "Hexensekte" sollte komplett ausgerottet werden. Die Welle der Gewalt forderte in den drei Bistümern 2500 Tote. Weder Pabst noch Kaiser konnten das sich in Briefen an sie wendende Volk vor dem mörderischen Eifer der Verantwortlichen bewahren.
Opfer waren Angehörige aller gesellschaftlichen Schichten, aller Altersgruppen.

Gegner der Prozesse - Gegner der Dämonologie

Gegner der Hexenverfolgung hatten es schwer, sich gegen  die Wucht der öffentlichen Meinung durchzusetzen. Zur Zeit der Reformation und der europäischen Glaubenskriege war  unter der Bevölkerung die schnelle und starre Parteinahme Normalität geworden, Andersdenkende wurden ausgegrenzt und liefen Gefahr, Verdacht zu erregen.
Einer, der trotzdem Protest wagte war der holländische Arzt Dr. Johannes Weyer. (1515-1588) Er stand unter dem Schutz eines liberalen Fürsten. In seinem 1563 erschienenen Buch "Von den Blendwerken der Dämonen" vertrat er die These, die Lehre von der Existenz der Hexen und Dämonen sei eine Täuschung durch den Teufel, um die Menschen gegeneinander aufzubringen und sie zur Sünde gegen die Gebote Gottes zu verführen, nämlich die Ermordung unschuldiger Mitchristen.

Gegner der Hexenverfolgung waren Geistliche und Juristen, die ihre Schriften oftmals unter falschem Namen oder anonym veröffentlichten, weil sie durch die Inquisitoren gefährdet waren, die sie als Advokaten des Teufels verfolgten.
Ausschlaggebend in der Argumentation der Richter und Ankläger bei der Urteilsverkündung
waren oftmals die Geständnisse der Verdächtigen. Diese waren unter Folter gemachte Eingeständnisse, die den Gefolterten in Momenten größter Schmerzen und Verzweiflung in den Mund gelegt wurden.
Viele der Gegner der Hexenverfolgungen  hatten durch ihre berufliche Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu den Beschuldigten, so dass sie nicht den Gerüchten und Lügenmärchen über die Betroffenen alleine ausgesetzt waren, sondern sich auch ein objektives Bild von der Person und ihrem durch die Justiz entstandenen Leiden machen.
Der Jesuitenpater Friedrich Spee von Langenfeld war mit der seelsorgerischen Versorgung im Kurfürstentum Köln betraut und kam dabei zu der Einsicht, dass keine der ihm als "Hexe" vorgestellte Frauen oder kein "Zauberer" wirklich der Verbrechen schuldig war, die ihnen vorgeworfen wurden . Vielmehr waren sie geschundene, entwürdigte Gestalten, die oftmals noch im Moment ihrer Hinrichtung Gott um Erlösung anflehten. Als Gründe für die Aggression seiner Mitmenschen gegen die vermeintlichen Hexen sah von Langenfeld  
"Aberglaube und Unwissenheit, Neid und Missgunst".

Friedrich Spee von Langenfeld verfasste 1631 die "Cautio Criminalis"
Hier dokumentierte von Langenfeld seine Erlebnisse und bezog eine regierungs- und kirchenkritische Position: 

"Und vor allem will ich den Fürsten klarmachen, dass das eine Gewissenspflicht ist, um derentwillen nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Ratgeber und Beichtväter vor dem höchsten Richter werden Rechenschaft ablegen müssen."

"Bei den Christen sollte die Folter so wenig zu treffen sein als die Sclaverei".

Nach dem geltenden Reichsrecht war die Folter nur einmalig und nur aufgrund von Zeugen und Indizienbeweisen erlaubt. Nach der für Malefizprozesse geschaffenen Rechtssprechung des "Hexenhammers" war dieses Recht jedoch außer Kraft gesetzt worden und die Verdächtigen konnten nach Ermessen der Richter weitergefoltert werden, bis alle Verhörergebnisse den Erwartungen der Verhörenden entsprachen. 

1691 erschien das zweibändige Buch: "Die bezauberte Welt", geschrieben von dem holländischen Prediger Dr. Balthasar Bekker. (1634-1698)
Er behauptete, der Glaube an Hexen und an die ihnen zugesprochene Macht sei eine Gotteslästerung, weil sie die Allmacht des  Gottes in Frage stelle.

Eine weitere Leitfigur der Aufklärung gegen den Hexenwahn war der  preußische Philosoph und Rechtsprofessor Christian Thomasius (1655-1728), der die Auffassung vertrat, jeder Mensch habe ein Recht auf Leben, Eigenständigkeit und Glück. Seine Ideale waren die Vernunft und die Zweckmäßigkeit, weswegen er eine Trennung von Religion und Gesetzgebung forderte. 1704 formulierte er diese Forderungen in seiner Abhandlung "Kurtze Lehrsätze von dem Laster der Zauberey". Thomasius, der als Gelehrter großes Ansehen genoß und dessen ehemalige Schüler in einflussreiche Positionen aufgestiegen waren, hatte mit seinen Mahnungen zur Vernunft Erfolg: 1706 schränkte der preußische König Friedrich I. die Hexenprozesse stark ein, sein Nachfolger forderte seine persönliche Zustimmung zu jeder Verurteilung, wodurch die Malefizprozesse in Preußen praktisch abgeschafft waren.

Nach und nach setzte sich der Gedanke der Aufklärung in den größeren europäischen Staaten durch; in England wurden 1736 die Hexengesetze komplett aus den Gesetzbüchern gestrichen, 1740 wurde in Preußen und Österreich die Folter verboten.
Wie von den Kritikern der Folter voraus gesehen, endeten mit ihrem Verbot auch die verzweifelten Geständnisse der Opfer. Fortschritte in den Naturwissenschaften und der Medizin machten nach und nach viele Ereignisse und Krankheiten verständlich und mit den Mitteln der Vernunft bekämpfbar und so begann sich die Furcht vor einer für alle Übel verantwortlichen Hexensekte zu legen.
In Bayern, der Schweiz und im württembergischen Raum kam es zwar zwischen 1715 und 1749 erneut zu blutigen Hexenjagden, die jedoch die letzten größeren waren.
Die letzte als Hexe zum Tode verurteilte Frau auf deutschem Boden war Anna Maria Schwägel. Sie wurde am 30. März 1775 hingerichtet.
In der Schweiz wurde 1782 die Dienstmagd Anna Göldi wegen der Krankhexung der Tochter ihres Herren geköpft. Sie war das letzte Opfer der Hexenverfolgungen in Europa.

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